Zertifizierter Sachverständiger ISO 17024 - certcouncil.eu - Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken und Schäden an Gebäuden

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Herzlich willkommen .............


Passgenaues Gutachten?

Es gibt viele Anlässe den "Wert" einer Immobilie oder eines unbebauten/bebauten Grundstücks zu ermitteln.


Grundsätzlich stellt sich immer die Frage vor welchem Hintergrund und mit welchem Ziel und wie belastbar möchte ich den "Wert" berechnen lassen.


Sprechen Sie mich an!


Ich freue mich auf unseren ersten kostenfreien Kontakt, um Ihre Wünsche und Ihren Bedarf für ein Gutachten mit Ihnen gemeinsam zu ermitteln.


Typische Anlässe sind:


  • Kauf und Verkauf
  • Erbschaft und Schenkung
  • Ehescheidung
  • Nachlassregelung
  • Finanzamt
  • Bilanzierungszwecke
  • Finanzierung



Welche Immobilienarten bewerte ich für Sie:


Wohnimmobilien

  • Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser.

Gewerbeimmobilien

  • Wohn- und Geschäftshäuser, Büroimmobilien, Einzelhandelsimmobilien, etc.

Sonderimmobilien

  • Tankstellen, Hotels, Autohäuser, Krankenhäuser, forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, Schulen, Hochhäuser, Grundstücke mit Windkraftanlagen, Industrieliegenschaften, Baumärkte, landwirtschaftliche Flächen, etc.




Wie bewerte ich Ihre Immobilie - Grundstück?


Grundsätzlich setze ich als zertifizierter Sachverständiger (ISO 17024 -certcouncil.eu) nur anerkannte und unter den gesetzlichen Rahmenbedingungen (Baugesetzbuch §194, Bewertungsgesetz, Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), Beleihungswertverordnung) zugrundlegende Verfahren an.


Ob als Ergebnis der ermittelte Wert der Beleihungswert oder der Verkehrswert / Marktwert ist, hängt von den entsprechenden Anforderungen an das Gutachten ab.


Auch gilt es zu unterscheiden, ob ein Verkehrswertgutachten -manchmal auch gerichtsfestes Gutachten oder Vollgutachten genannt- oder ein Kurzgutachten (Privatgutachten) Ihren Anforderungen entsprechen soll.


Die Besichtigung Ihrer Immobilie ist jedoch immer notwendig! Ohne, dass ich Ihre Immobilie in Augenschein genommen habe, ist eine seriöse Bewertung nicht möglich.



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